Touristinformation

Ein freundliches Team für alle Fragen
rund um Ihren Urlaub in Lautenthal!

Wir, Carola Rautmann und Kathrin Wiechmann
sind für Sie da.

Tourist INFO Bergstadt Lautenthal
Fremdenverkehrsverein Bergstadt Lautenthal/Oberharz e. V.

Kaspar-Bitter-Straße 7b
D-38685 Bergstadt Lautenthal

Telefon +49 (0) 53 25 / 4444

Telefax +49 (0) 5325 / 6917

Öffnungszeiten der Tourist-INFO

Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

Samstag von 09:00-12:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen geschlossen

Information zur  Kurtaxe  &  HATIX

Die Kurtaxe ist ein Beitrag zur Finanzierung bestimmter Veranstaltungen und Leistungen, die für unsere Gäste bereitgehalten werden und von der Mehrzahl auch gewünscht und genutzt werden.

In der Kurtaxe sind folgende Leistungen und Angebote enthalten:

– Ermäßigung beim Besuch des Freibades – sowie im Bergbaumuseum in Lautenthal

– kostenfreie Fahrt bei den öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien in den Landkreisen Goslar, Göttingen, Harz und Mansfeld-Südharz (in den Landkreisen Göttingen und Mansfeld-Südharz nur auf ausgewählten Linien) sowie

 

Was sonst noch alles in der Kurtaxe „steckt“:

– Beratung, Information, Zimmernachweis und -vermittlung

– Prospektmaterial

– Ausrichtung von Veranstaltungen, zum Beispiel unsere Lagerfeuerabende oder der Fahrraderlebnistag, welche kostenlos besucht werden können.

 

Der Gästebeitrag beträgt pro Nacht 1,75€ ab 16 Jahren und 0,75€ je Kind von 6-15Jahren. Kinder bis 5 Jahre sind frei.

Von der Kurbeitragspflicht sind befreit:

–  Kinder bis zum Alter von fünf Jahren.

–  jedes dritte und weitere zahlungspflichtige Kinder einer Familie bis zur Vollendung des 18.  Lebensjahres.

–  Kinder, Kindeskinder, Geschwister und weitere Familienmitglieder, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie ohne Entgelt in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.

–  Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 v.H. beträgt.

– Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind.

– Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung oder zur Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten.

–  Teilnehmer an den vom Fremdenverkehrsverein auf Antrag anerkannten Tagungen, Lehrgängen sowie an von der Stadt anerkannten offiziellen Partnerschaftsveranstaltungen. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem Beginn der Veranstaltung zu stellen.

–  Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in Jugendheimen, Zeltlagern oder Einrichtungen nicht gewerblicher Art untergebracht sind und zu einer von einer Körperschaft oder einer sonstigen Einrichtung, wie z.B. Schule, Verein, betreuten Gruppen gehören und deren Betreuungspersonen.

In den Orten Langelsheim, Astfeld und Bredelem wird keine Kurtaxe erhoben.

Die Satzung der Stadt Langelsheim zur Erhebung des Gästebeitrags finden Sie hier: 

https://www.langelsheim.de/media/custom/2386_1789_1.PDF?1575280671